Markt Aislingen
Wohnungen zu vermieten
Der Markt Aislingen hat Am Marktplatz 4 bzw. 6 zwei Wohnungen zu vermieten.
Wohnung Am Marktplatz 6, 1. Obergeschoss
Die Wohnfläche beträgt 98 m² und beinhaltet Wohnbereich, Küche, drei Schlafzimmer, Bad mit Dusche und WC, Kellerabteil und Garten.
Die Nettokaltmiete wird auf 6,00 EUR/m² festgesetzt und beträgt somit 588 EUR monatlich. Für die Betriebskosten wird eine monatliche Vorauszahlung von 240,00 EUR angesetzt.
Wohnung Am Marktplatz 4, 2. Obergeschoss
Die Wohnfläche beträgt 57 m² und beinhaltet Wohnbereich, Küche, zwei Schlafzimmer sowie Bad mit Dusche und WC. Die Nettokalt-miete wird auf 6,00 EUR/m² festgesetzt und beträgt somit 342 EUR monatlich. Für die Betriebskosten wird eine monatliche Vorauszahlung von 170,00 EUR angesetzt.
Der Zutritt zu beiden Wohnungen erfolgt jeweils über Treppen.
Bäckerei, Kindergarten und Rathaus sind fußläufig erreichbar.
In Ihrer Bewerbung sind folgende Daten anzugeben:
vollständiger Name und Anschrift aller einziehenden Personen sowie Kontaktdaten
Einkommensnachweis der letzten drei Monate
aktueller Bonitätsnachweis der SCHUFA
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Markt Aislingen zu den Öffnungszeiten oder über die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim (Tel. 09075 9509-0).
Bei Interesse richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. Mai 2024 an den Markt Aislingen oder per E-Mail an gemeinde@aislingen.de senden.
Schulverband am Aschberg
Schulschwimmbad geschlossen
Das Schulschwimmbad der Aschbergschule in Weisingen ist ab 17.05.2024 bis 07.10.2024 geschlossen.
Stellenanzeige
Beschäftigte bzw. Beschäftigter für Verwaltungsarbeiten im Schulsekretariat (m/w/d) an der Grundschule und Mittelschule am Aschberg
Aufgaben: Alle in einem Schulsekretariat anfallenden Verwaltungsarbeiten
Anforderungen: Mindestens abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung/abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbarer Berufsabschluss und Berufserfahrung, gute EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit
Beginn der Tätigkeit: 02.09.2024
Entgeltgruppe: E 6 TV-L (Teilzeit am Vormittag ca. 26 Stunden)
Bewerbungen bis 29.05.24
Erbetene Bewerbungsunterlagen: Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Schulabschluss-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, Ausbildungsnachweise ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
Rückfragen und Bewerbungen an: Herrn Stephan Wolk, Grundschule und Mittelschule am Aschberg in Weisingen, Schulstraße 25, 89438 Holzheim (schulleitung@aschbergschule.de)
Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Kreis Dillingen a.d.Donau
(3 Mitgliedsgemeinden, VG + 2 Verbände),
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen Leiter/in der Finanzverwaltung – Kämmerer / Kämmerin (m/w/d) in Vollzeit
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
• Finanz- und Haushaltswesen der Gemeinden und Verbände (Haushalts- und Finanzplanung, Haushaltsvollzug, Jahresrechnung, Vermögensverwaltung) und steuerliche Angelegenheiten
• Haushaltsüberwachung und Kassenaufsicht
• Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen
• Fachliche Unterstützung der Bürgermeister und der kommunalen Gremien,
• Sitzungsdienst (außerhalb der Geschäftszeiten)
Für diese Aufgaben sind notwendig:
• Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (BL II)
• Laufbahnbefähigung für 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
• oder eine vergleichbare Ausbildung
Wir erwarten:
• Eigeninitiative, Organisationstalent und Teamfähigkeit,
• Flexibilität für neue Aufgaben,
• sicheres Auftreten, höflicher Umgang mit Bürgern,
• gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit,
• Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit.
Wir bieten:
• eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Führungsposition mit hoher Eigenverantwortung,
• einem modern eingerichteten Arbeitsplatz,
• interessante Arbeitszeitmodelle,
• kontinuierliche Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung bis zum 13.05.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim oder per Mail an die Mailadresse kontakt@vgem-holzheim.de.
Für weitere Informationen stehen Herr Bürgermeister Peter, Tel. 09075 950926 und Herr Brenner, Tel. 09075 9509 11 zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Information zur Anmeldung von Festen und Veranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass ALLE Vereins- und öffentlichen Veranstaltungen vorab bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim angemeldet werden müssen. In bestimmten Fällen ist zudem eine Gestattung nach § 12 GastG (vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank) zu beantragen.
Die Anzeige muss mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der VGem Holzheim, Zimmer 2, (Tel. 0 90 75/95 09-17) vorliegen.
Gestattungen können nicht rückwirkend ausgestellt werden.
Eine verspätete Anzeige führt zu erhöhten Gebühren!!!
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Seit 01. Januar 2024 werden keine Kinderpässe mehr ausgestellt
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen seit dem 01. Januar 2024 keine Kinderpässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert werden.
Die Kinderpässe, die noch gültig sind, behalten ihre Gültigkeit!
Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab dem 16. Lebensjahr, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen und bei Reisepässen von etwa 4 - 6 Wochen.
Zur Beantragung benötigen wir das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Foto und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Ebenso ist eine persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Tel. 09075/9509-16 oder manuela.tochtermann@vgem-holzheim.de
Ihr Bürgerbüro
GEMEINDE GLÖTT
Reinigungskraft gesucht
Die Gemeinde Glött sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Reinigungsteams eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde Glött für 7 Wochenstunden. (geringfügige Beschäftigung).
Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött, Hauptstr. 31, 89353 Glött zu bewerben.
Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644.
Käßmeyer
Erster Bürgermeister
VGem Holzheim
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen der Wehrerfassung
Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde übermittelt auf Grund des § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Wehrerfassung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetz darf die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrade und
- Anschriften
von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).
Die davon Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
VGem Holzheim
Ruhestörung durch Rasenmäher- und Maschinenlärm
Die Verwaltungsgemeinschaft weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Betrieb von bestimmten Maschinen und von Rasenmähern in Wohngebieten eingeschränkt hat.
Wir veröffentlichen heute einen Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und bitten unsere Bürger um Beachtung der Ruhezeiten und um Rücksichtnahme.
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• Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor), Rasentrimmer / Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)
• Vertikutierer
• Heckenschere
• Motorkettensäge
• Häcksler/Zerkleinerer (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
• Betonmischer
• Hochdruckreiniger
• Motorhacke
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen mit Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen ohne Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen der Wehrerfassung
Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde übermittelt auf Grund des § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Wehrerfassung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
I
Redaktionsschluss:
Das Amtsblatt für die Gemeinden Holzheim und Glött und den Markt Aislingen erscheint wöchentlich am Mittwoch. (Kann feiertagsbedingt abweichen). Wenn Sie die Push-Benachrichtigung zulassen, werden Sie benachrichtigt sobald das Amtsblatt online ist.